Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung §
Aktuelle Informationen zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist novelliert worden. Die Fassung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Mit der Novelle soll die knapp 15 Jahre alte Verordnung an neue europarechtliche und nationale Abfall-Regelungen angepasst werden. Ziel des Gestzgebers ist es, die getrennte Sammlung sowie das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen zu stärken. Dies hat zur Folge, dass der Gesetzgeber nunmehr alle Abfallerzeuger verstärkt in die Pflicht nimmt.
Als Erzeuger und Besitzer von Gewerbe- und/ oder Baustellenabfällen sind Sie von diesen Neuerungen direkt betroffen. Das bedeutet für Sie, dass Sie bestimmte Abfallarten bereits am Entstehungsort, also an Ihrem Betrieb oder an der Baustelle, getrennt erfassen müssen. Darüber hinaus erwartet der Gestzgeber entsprechende Dokumentationen, die der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen sind.
Da das Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wesentliche Änderungen für Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise Gewerbetreibender nach sich zieht, möchten wir Sie bei rechtskonformen Umsetzungen gerne unterstützen. Hierzu haben wir Ihnen beiliegend die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Wichtige Änderungen für Sie als Abfallerzeuger bzw. Gewerbetreibender
Wann tritt die neu novellierte Verordnung in Kraft ? |
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Was sind die wesentlichen Inhalte ? |
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Welche Abfälle müssen bereits am Entstehungsort getrennt erfasst werden ? |
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Service
Containerdienst von Birgelen Entsorgungsdienstleistungen GmbH & Co. KG, bietet für die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung ein umfangreiches Servicepaket:
- Eine umfassende Informationen über die Gewerbeabfallverordnung
- Eine individuelle Beratung durch einen Kundenbetreuer aus dem Hause von Birgelen
- ein maßgeschneidertes Konzept für die Umsetzung der neuen Vorgaben
- Einfache und praktische Lösung für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Dokumentationspflichen
Für weitere Fragen, detalierten Auskünften oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne unter der nachfolgend aufgeführten Telefonnumer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Tel:. 02452 - 8404
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